Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pharmed Akadmie , Daniela Thom, Lindenplatz 8, Karben

im Folgenden Pharmed Akademie genannt.

1  Geltung

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Pharmed Akademie abgeändert werden. Abweichende Bedingungen des Kunden sind insofern rechtsunwirksam, es sei denn, ihre Geltung wird von Pharmed Akademie schriftlich anerkannt.

2  Angebot und Abschluss

2.1  Sämtliche Angebote sind stets freibleibend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für Pharmed Akademie unverbindlich.

2.2  Die Weitergabe von Pharmed Akademie Angeboten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von Pharmed Akademie erlaubt

2.3  Alle Preisangaben pro Teilnehmer sowie Preisangaben für alle sonstigen Lieferungen und Leistungen werden auf Basis von Tarifunterlagen und Preisangaben der Leistungsträger, bei ausländischen Leistungsträgern u.U. nach dem Wechselkurs des Rechnungsdatums erstellt bzw. werden den Änderungen der Mehrwertsteuersätze aktuell angepasst. Für die Richtigkeit dieser Angaben kann keine Gewähr übernommen werden.

2.4  Alle Kalkulationen unterliegen den im Angebot genannten Mindestteilnehmerzahlen. Abweichungen von einer Mindestteilnehmerzahl erfordern eine neue Kalkulation und berechtigen Pharmed Akademie zur Anpassung des Budgets auf die tatsächliche Teilnehmerzahl. Erhebliche Budgetabweichungen, die aufgrund von Mehr- oder Minderbeteiligungen entstehen, sind dem Kunden unaufgefordert schriftlich von Pharmed Akademie mitzuteilen, wenn der Zeitraum zwischen Feststellung der Teilnehmerdifferenz und Veranstaltungsbeginn eine Überarbeitung des Budgets nach billigem Ermessen zulässt. Diese Überarbeitung kann andererseits auch im Rahmen der Endabrechnung erfolgen, sofern kurzfristig die geplante Teilnehmerzahl von der zu Veranstaltungsbeginn feststehenden Teilnehmerzahl abweicht.

2.5  Der Kunde ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden. Der Vertrag gilt als rechtswirksam abgeschlossen, wenn Pharmed Akademie die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausführt.

2.6  Erhöhen sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach Vertragsabschluß die Gestehungskosten, ist Pharmed Akademie berechtigt, die vereinbarten Preise um die nachweisbare Erhöhung anzupassen. Bei Wechselkursänderungen gelten folgende Regelungen:

– Hat der Kunde zur Abdeckung von durch Pharmed Akademie in ausländischer Währung zu erfüllenden Verpflichtungen die vereinbarte Depositzahlung geleistet, so wird bei der Endabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der an dem auf den Eingang der Depositzahlung folgenden Tag gilt.

– Ist eine Depositzahlung des Kunden nicht geleistet, wird bei der Endabrechnung der Wechselkurs des Zeitpunktes zugrunde gelegt, zu dem Pharmed Akademie die ausländischen Verpflichtungen erfüllt hat.

3 Rücktritt vom Vertrag

3.1  Tritt der Kunde, ohne wegen eines Pharmed Akademie zurechenbaren Grundes hierzu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück, oder veranlasst er Pharmed Akademie zum Rücktritt gem. §§ 323 ff. BGB, so stehen Pharmed Akademie als Ersatz für den entgangenen Gewinn, abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts, folgende Honorarsätze vom vereinbarten Agenturhonorar, zuzüglich Mehrwertsteuer, zu:

– innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung: 30% – mehr als 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50%

– bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70% – bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% – bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90% – weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100%

Abweichungen von dieser Vereinbarung haben Vorrang, wenn von PharMed Akademie ein Zeitplan erstellt und dem Kunden kommuniziert wurde, der den termin der Durchführung einer Honorarleistung beschreibt. Der Kunde kann schriftlich und rechtzeitig diesen Zeitplan ändern lassen unter Zustimmung von PharMed. Daraus ergibt sich, welches leistungen zu welchem Zeitpubkt und zu welchem Honorar erbracht wurden und somit zur Zahlung auch im Rücktrittsfall fällig werden.

3.2  Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der tatsächlich entgangene Gewinn niedriger war. Pharmed Akademie ist zur Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens berechtigt.

3.3  Alle Spesen und vereinbarten Vergütungen für die bis zum Stornierungszeitpunkt geleisteten Agenturaufwendungen sowie alle Fremdkosten, Stornierungs- und Rücktrittskosten sind in jedem Fall ungekürzt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden zu zahlen. Nach dieser Zahlungsfrist ist Pharmed Akademie berechtigt, den ihr tatsächlich entstandenen Zinsschaden geltend zu machen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach dem DÜG.

3.4  Vorausleistungen an Leistungsträger, die Pharmed Akademie aus vom Kunden geleisteten Depositzahlungen erbracht hat, werden insoweit an diesen zurückerstattet, als sie an Pharmed Akademie von den betreffenden Leistungsträgern zurückgezahlt werden. Pharmed Akademie ist nicht verpflichtet, wegen der Rückzahlung von Vorausleistungen gerichtlich gegen Leistungsträger vorzugehen. Diesbezügliche Ansprüche tritt Pharmed Akademie an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an.

3.5  Im Falle einer zeitlichen Verschiebung des Veranstaltungsdatums durch den Kunden bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen 10% des vereinbarten Auftragswertes / Agenturhonorars als Umbuchungsgebühr zuzüglich aller in Verbindung mit der Umbuchung entstehenden Eigen- und Fremdkosten, wenn die Veranstaltung innerhalb der nächsten 12 Monate abgewickelt wird.

Liegen zwischen ursprünglichem und neuem Veranstaltungsdatum mehr als 12 Monate, gilt dies als Rücktritt von dem ursprünglichen Vertrag und Neuabschluss. In diesem Fall ist Pharmed Akademie berechtigt, die unter Ziff. 3.1 genannten Prozentsätze geltend zu machen.

4 Rücktritt infolge höherer Gewalt

4.1  Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie z.B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen etc.), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung oder gleichgewichtige Vorfälle, und zwar gleichgültig, ob diese bei Pharmed Akademie oder seinen Leistungsträgern eintreten, berechtigen Pharmed Akademie zur Verschiebung des Termins oder in Umwandlung in ein digitales Format in Absprache mit dem Kunden. Ggfls anfallende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. Die Terminfindung erfolgt in Absprache mit dem Kunden.

4.2  Im Falle des Rücktritts kann Pharmed Akademie für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

4.3  Pharmed Akademie ist im Rücktrittsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mitumfasste; die Mehrkosten der Rückbeförderung trägt der Kunde.

4.4  Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittgrundes zu erklären.

5 Zahlungen

5.1  Nach Auftragserteilung durch den Kunden wird Pharmed Akademie einen projektbezogenen Zahlungsplan erstellen, der automatisch Gültigkeit erlangt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen schriftlich widerspricht. Hierauf ist der Kunde mit der Versendung des Zahlungsplans ausdrücklich hinzuweisen. Wird kein Zahlungsplan erstellt, gelten folgende Zahlungsbedingungen als vereinbart:

– 30% des Auftragswertes bei Beauftragung
– weitere 60% des Auftragswertes mit Zahlungseingang bis 120 Werktage vor Veranstaltungs-/Reisebeginn

5.2  Depositzahlungen, die zur Sicherstellung von Dienstleistungen (Fluggesellschaft, Hotel, lokale Agenten etc.) an Dritte zu zahlen sind, werden von Pharmed Akademie gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die Bedingungen Dritter.

5.3  Personalkosten für Sonderleistungen und zusätzliche Bestellungen während der Veranstaltung werden nach Rückkehr mit den nachstehenden Honorarsätzen zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer berechnet:

Agenturtag Projektleitung

€ 550,00 Senior PÖrojektleitung, Junior-Projektleitung € 420,00

Ein Tagessatz beinhaltet max 10h.

Fremdkosten werden in voller Höhe zuzüglich Mehrwertsteuer weiterberechnet.

5.4  Alle Rechnungen sind netto, d.h. ohne Skontoabzug innerhalb von 2 Wochen nach Zugang zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist Pharmed Akademie berechtigt, den ihr tatsächlich entstandenen Zinsschaden geltend zu machen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach dem DÜG.

5.5  Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Herabsetzung des Kaufpreises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstrittig sind.

5.6  Der Kunde erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten einverstanden.

5.7  Alle anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Etwaige Nachbelastungen kann Pharmed Akademie als Forderungen geltend machen auch wenn das Projekt schon abgerechnet ist.

5.8  Pharmed Akademie ist bei Endabrechnungen von der Fremdkostenbelegführung entbunden, sofern die Kosten (Budgetpositionen) mit dem Auftragsbudget identisch sind oder unterschritten wurden. Es gilt die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.

5.9  Auf alle von Pharmed Akademie für den Kunden vor Ort verauslagten Kosten berechnet Pharmed Akademie ein Agenturhandling von 15% zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

6 Lieferung, Leistung, Abnahme

6.1  Die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine setzt voraus, dass der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt hat, insbesondere alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Teilnehmernamen sowie die vereinbarten Depositzahlungen und sonstige Zahlungen rechtzeitig und vertragsmäßig zur Verfügung gestellt hat.

6.2  Abänderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluß erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch Pharmed Akademie veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung beeinträchtigen.

6.3  Bei Sonderanfertigungen und Druckerzeugnissen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sowie geringfügige Farbabweichungen und Veränderungen zulässig.

6.4  Bei Reisen bzw. Veranstaltungen sind Beanstandungen unverzüglich nach Auftreten gegenüber Pharmed Akademie bzw. ihrem vor Ort tätigen verantwortlichen Projektleiter zu erklären, damit möglichst sofort Abhilfe geschaffen werden kann. Ist dies nicht möglich oder fehlgeschlagen, so ist dies unter Wiederholung der Beanstandung innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Reise bzw. Veranstaltung schriftlich gegenüber Pharmed Akademie zu erklären.

6.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die Pharmed Akademie die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Leistungsträgern von Pharmed Akademie oder deren Unterlieferanten oder Unterleistungsträgern eintreten – hat Pharmed Akademie auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Pharmed Akademie die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hinsichtlich des nicht erfüllten Teils zurücktreten, sofern ihm billigerweise längeres Zuwarten nicht zugemutet werden kann und Pharmed Akademie erklärt, auf nicht absehbare Zeit den Vertrag nicht vollständig erfüllen zu können.

7 Beanstandung bei Sachlieferungen

7.1  Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und etwaige Rügen binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen.

7.2  Bei berechtigten Beanstandungen leistet Pharmed Akademie nach seiner Wahl kostenfrei Ersatz oder bessert nach. Die Ersatzleistung bezieht sich jedoch nur auf die mit einem Mangel behafteten Teile. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bzw. Nachbesserung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

7.3  Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde Pharmed Akademie die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfallen die Ansprüche des Kunden auf Nachlieferung bzw. Nachbesserung.

7.4  Im Falle einer Garantiezusage ist die Haftung auf Nachlieferung und Nachbesserung beschränkt. Ziff. 7.2 S. 3 gilt entsprechend.

8 Haftung

8.1  Allgemeine Haftungsbeschränkungen:

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Pharmed Akademie oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Pharmed Akademie beruhen, haftet Pharmed Akademie unbeschränkt.

Für sonstige Schäden des Kunden haftet Pharmed Akademie nur insoweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht direkte Schäden, die durch die Nichteinhaltung einer Garantiezusage verursacht worden sind und solche Mangelschäden, gegen welche die Garantiezusage den Besteller gerade absichern sollte. Die Ersatzansprüche des Kunden wegen sonstiger Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, sind der Höhe nach auf den Pharmed Akademie entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn begrenzt, den Pharmed Akademie bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der ihr bekannten Umstände als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen.

Die in diesem Abschnitt vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Pharmed Akademie. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Pharmed Akademie selbst oder deren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen sollte. Pharmed Akademie haftet nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, deren persönliche Haftung dem Kunden gegenüber für ihr eigenes, grobes Verschulden hiervon nicht berührt wird.

8.2  Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters:

8.2.1  Die Haftung von Pharmed Akademie ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden des Reisenden fahrlässig herbeigeführt ist. Dies gilt auch, wenn Pharmed Akademie für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.2.2  Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Pharmed Akademie gegenüber dem Reisenden auf diese Vorschriften berufen.

8.2.3  Kommt Pharmed Akademie die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so haftet Pharmed Akademie insoweit ausschließlich nach den Bestimmungen der internationalen Abkommen, insbesondere der Abkommen von Warschau und Guadalajara, neben dem ausführenden Luftfrachtführer (Fluggesellschaft). Diese Abkommen sehen Haftungsbeschränkungen vor.

8.2.4  Vermittelt Pharmed Akademie ausdrücklich im fremden Namen, so haftet Pharmed Akademie nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

8.2.5  Pharmed Akademie haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung gekennzeichnet sind. Dies gilt insbesondere für kurzfristig vor Ort anberaumte Zusatzprogramme.

8.2.6 Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Leistung, ausgenommen solche wegen Körperverletzung oder Tötung, verjähren innerhalb von 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise bzw. Veranstaltung nach dem Vertrag enden sollte.

9 Eigentumsvorbehalt

9.1  Pharmed Akademie behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Pharmed Akademie in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die Waren dürfen nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert, nicht aber verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind Pharmed Akademie unverzüglich mitzuteilen.

9.2  Pharmed Akademie verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

10 Urheberrecht

10.1  Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an von Pharmed Akademie erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Modellen, Texten, Konzeptionen, Reise- und Veranstaltungsprogrammen und dergleichen, in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck, verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung bei Pharmed Akademie.

10.2  Werden Erzeugnisse nach den vom Kunden vorgegebenen Zeichnungen, Vorlagen, Mustern und dergleichen hergestellt, so trifft den Kunden die alleinige Prüfung, ob dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, Pharmed Akademie von allen eventuellen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht werden.

11 Übertragung von Rechten, anzuwendendes Recht und Teilunwirksamkeit

11.1  Der Kunde darf seine Vertragsrechte ohne Zustimmung von Pharmed Akademie nicht auf Dritte übertragen.

11.2  Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich, von den Fällen der Ziff. 8.2.2 abgesehen, ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGBL I 1973, 856 ff. v. 868 ff.).

11.3  Nebenabreden und Änderungen zu bestehenden Verträgen bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsteile.

11.4  Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Besonderheit: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer:innen von Seminaren, Fortbildungen, Kongressen u.ä.

12. Leistungen der Pharmed Akademie
Die Pharmed Akademie veranstaltet Fachtagungen, Seminare und Kongresse (nachfolgend „Vortragsveranstaltungen“)genannt. Die Leistungen der Pharmed Akademie bestehen in der Organisation der Vortragsveranstaltung, der Auswahl qualifizierter Referenten, der Bereitstellung von Tagungsräumlichkeiten, angemessener Verpflegung und Seminarunterlagen. Für den Inhalt der Beiträge im Rahmen dieser Vortragsveranstaltung sind ausschließlich die jeweiligen Referenten verantwortlich.

13. Rücktritt
2.1. Der Vertragspartner kann von gebuchten Vortragsveranstaltungen gemäß § 649 BGB zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
2.2. bei Absage nach bestätigter Anmeldung liegen die Stornokosten bei 100% der Teilnahmegebühr. Ein Entgegenkommen obliegt im Einzelfall der Entscheidung der Pharmed Akademie.

14. Absage / Finale Bestätigung von Vortragsveranstaltungen
14.1. Die Pharmed Akademie ist berechtigt, Vortragsveranstaltungen auch kurzfristig aus wichtigen Gründen abzusagen, zu verlegen oder inhaltlich zu ändern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

  • –  der Ausfall oder Austausch von Referenten
  • –  die erforderliche Mindest-Teilnehmerzahl für die Veranstaltung wurde nicht erreicht.

14.2. Die Pharmed Akademie ist bemüht, Absagen oder Verlegungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Im Falle der Absage einer Vortragsveranstaltung werden dem Vertragspartner auf schriftlichen Wunsch die bezahlten Veranstaltungsgebühren erstattet. Im Falle der Verlegung kann der Teilnehmer seine Teilnahme in jedem Fall kostenlos stornieren. Entscheidet sich der Teilnehmer zu einer Teilnahme an dem angebotenen Alternativtermin, wird ein bereits bezahlter Seminarbeitrag nicht zurückerstattet.

14.3. Eine Veranstaltung gilt ausdrücklich nicht mit dem Versand der Teilnahmebestätigung oder Rechnung als final bestätigt sondern erst ab 3 Wochen vor Veranstaltungstermin, wenn bis dahin keine anders lautende Information über die Website der Pharmed Akademie kommuniziert wurde.

Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Pharmed Akademie oder Erfüllungsgehilfen der Pharmed Akademie beruhen.

15. Begleitende Arbeitsunterlagen, Urheberrechte
Zu den meisten Vortragsveranstaltungen gibt die Pharmed Akademie begleitende Arbeitsunterlagen heraus. Die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen zu anderen als eigenen privaten Zwecken nicht – auch nicht auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Pharmed Akademie vervielfältigt werden.

16 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck- und Wechselforderungen, ist der Sitz von Pharmed Akademie.